Die Amtshandlungen die ein Gerichtsvollzieher ausübt, werden im ‘Beschluss Tarife Amtshandlungen Gerichtsvollzieher‘ (Btag) beschrieben.
Der Beschluss stützt auf das Zivilprozessgesetz und auf das Gerichtsvollziehergesetz. Die Tarife werden jährlich von der Königlichen Berufsorganisation von Gerichtsvollziehern indexiert.